Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.
Sollte Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung anstehen, können Sie diese amtliche Prüfung* schnell und bequem durchführen lassen.
* Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation TÜV NORD.